KFZ ummelden

  • Nach dem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk sowie bei einem Halterwechsel müssen Sie Ihr Kfz ummelden.
  • Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei der neuen Zulassungsstelle.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle nötigen Unterlagen zusammenhaben (siehe Liste unten)
  • Seit 2015 können Sie bei einem Umzug Ihre bisherigen Kennzeichenschilder mitnehmen

Ein Umzug ist mit allerlei Behördengängen verbunden, unter anderem müssen Sie Ihr Kfz ummelden – also Ihr Auto ab- und dann neu anmelden. Die gute Nachricht vorweg: Seit 1. Januar 2015 können Sie nach dem Umzug in ein anderes Bundesland bzw. in einen anderen Landkreis Ihre Kfz-Kennzeichen behalten. Der Gang zur Zulassungsstelle bleibt Ihnen dennoch nicht erspart. Auch bei einem Halterwechsel wird die Kfz-Ummeldung fällig. Damit sich diese möglichst unkompliziert gestaltet, haben wir hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.

Die Ummeldung Ihres KFZ können Sie auch online beauftragen!

 

Wenn Sie umgezogen sind, müssen Sie auch das Fahrzeug ummelden.

Kfz ummelden nach dem Umzug: Das ist zu tun

Kisten packen, Nachsendeantrag stellen, Versicherungen und andere Vertragspartner über die Adressänderung informieren usw. Die Liste der Erledigungen bei einem Umzug ist lang. Vergessen Sie nicht, möglichst frühzeitig telefonisch oder online einen Termin bei der Zulassungsstelle Ihres neuen Hauptwohnsitzes zu vereinbaren, denn Sie müssen Ihr Kfz ummelden. Die an Ihrem neuen Wohnort zuständige Zulassungsbehörde trägt die veränderte Anschrift in Ihre Fahrzeugpapiere ein. Je nach Zulassungsbezirk fallen für die Kfz-Ummeldung zwischen 10 und 30 Euro an (Stand: Dezember 2016).

Nötige Unterlagen für die Kfz-Ummeldung

Der Gang zur Zulassungsbehörde ist aufwändig. Da die Öffnungszeiten in der Regel werktags liegen, bleibt Berufstätigen oft nichts anderes übrig, als sich einen Tag frei zu nehmen, sofern Sie keinen Zulassungsdienst beauftragen, das Kfz für Sie umzumelden – was allerdings wieder mit zusätzlichen Kosten einhergeht. Stellen Sie daher vor dem Behördengang sicher, dass Sie alle nötigen Dokumente haben. Diese sind:

  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • schriftliche Vollmacht, falls Sie eine andere Person mit der Kfz-Ummeldung beauftragen, und Ausweispapiere der bevollmächtigten Person
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bis 2005: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bis 2005: Fahrzeugbrief)
  • TÜV-Bescheinigung sowie Bescheinigung der letzten Abgasuntersuchung
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Code)
  • technisches Datenblatt des Herstellers (CoC-Papier)
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, falls es sich um einen Firmenwagen handelt

Tipp: Informieren Sie sich bei der Terminvereinbarung direkt bei Ihrer neuen Zulassungsbehörde, ob noch weitere Unterlagen nötig sind, wenn Sie Ihr Kfz neu anmelden wollen. Halten Sie bei der Kfz-Ummeldung zudem Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC) bereit, um der Behörde zum Abführen der Kfz-Steuer ein SEPA-Mandat erteilen zu können.

Kennzeichenmitnahme seit 2015 möglich

Vor 2015 mussten Fahrzeughalter zudem neue Kennzeichenschilder beantragen, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen sind. Dies ist nun nicht mehr nötig und Sie können weiterhin mit dem Kürzel Ihres vorherigen Zulassungsbezirks am Straßenverkehr teilnehmen. Möglich wurde die Kennzeichen-Mitnahme durch eine Neuregelung bei der Erhebung der Kfz-Steuer. Seit Juli sind dafür nicht mehr die Bundesländer, sondern die Bundesfinanzverwaltung zuständig.