Gelbe Kennzeichen: Alles zum Kurzzeitkennzeichen
Ein Fahrzeug wird aus dem Verkehr genommen und abgemeldet, anschließend verkauft und muss zum neuen Besitzer gelangen. Dieser will eventuell auch eine Probefahrt damit unternehmen. Für solche Fälle gibt es das gelbe Kennzeichen, auch Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen genannt. Da es maximal fünf Tage lang gültig ist, spricht man auch vom 5-Tage-Kennzeichen.
Wann ist ein gelbes Kennzeichen zulässig und sinnvoll?
Auch wenn ein Fahrzeug nicht zugelassen ist, können Sie damit als Privatperson kurzzeitig am Straßenverkehr teilnehmen. Dazu benötigen Sie ein zeitlich begrenztes gelbes Kennzeichen. Dieses erhalten Sie für:
- Probefahrten
- Überführungsfahrten vom Händler bis zum Wohnort
- Fahrten zu TÜV oder Dekra
- Fahrten von TÜV oder Dekra zur nächstgelegenen Werkstatt, sofern die festgestellten Mängel nicht so gravierend sind, dass das Fahrzeug seine Verkehrstauglichkeit verliert
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Beachten Sie: Das gelbe Kennzeichen gilt nur in Verbindung mit Fahrzeugpapieren, Versicherungsbestätigung und einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. TÜV-Bescheinigung. Falls Sie das Kurzzeitkennzeichen nutzen wollen, um zur Hauptuntersuchung zu gelangen, unterliegt die Fahrerlaubnis bestimmten Einschränkungen. So müssen Sie zum Beispiel auf kürzestem Weg zur Sicherheitsprüfung fahren.
Um für ein gelbes Nummernschild infrage zu kommen, muss das Fahrzeug zudem mindestens einen Werktag vor der Zulassung des Kurzzeitkennzeichens abgemeldet sein.
Ist das gelbe Autokennzeichen abgelaufen, müssen Sie es nicht zurück zur Zulassungsstelle bringen, sondern können die Schilder einfach im Haus- oder Sondermüll entsorgen.
Grundlage dafür ist § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn
- es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
- eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und
- es ein Kurzzeitkennzeichen führt.
Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 1 nicht vor, dürfen abweichend von Satz 1 nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden. Liegt der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Satz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug gemäß Nummer 3.1.4.3 oder 3.2.3.2 der Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bei der Untersuchung und Prüfung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend von den Sätzen 1 und 3 auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Auf Fahrzeuge, die gemäß Nummer 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 der Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als verkehrsunsicher eingestuft wurden, findet Satz 4 keine Anwendung. Die Beschränkungen nach den Sätzen 2 und 3 sind in dem Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen zu vermerken.
So sieht das gelbe Nummernschild aus
Optisch unterscheidet sich das gelbe Kennzeichen nicht stark von anderen Kfz-Kennzeichen. Die Größe ist gleich. Anstatt des Eurofeldes trägt es jedoch rechts einen gelben Streifen, auf dem das Enddatum der Zulassung (dieser Tag ist eingeschlossen) in schwarzer Schrift zu lesen ist. Tag, Monat und Jahr sind jeweils zweistellig in drei Zeilen untereinander angeführt. Die Kennung des Überführungskennzeichens selbst besteht aus dem Kürzel für den Landkreis bzw. für die Gemeinde, einer blaue Stempelplakette und einer sechsstelligen Nummer, die immer mit 03 oder 04 beginnt.
Unterschied zum roten Kennzeichen
Auch beim roten Kennzeichen handelt es sich um ein Kurzzeitkennzeichen – jedoch nur für Kfz-Händler und Inhaber einer Kfz-Werkstatt. Diese dürfen das rote Kennzeichen für Probefahrten, Überführungsfahrten oder Prüfungsfahrten nicht zugelassener Fahrzeuge verwenden. Dafür ist jedoch ein Händlernachweis nötig. Wer als Privatperson mit rotem Nummernschild unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert Bußgeld. Während Händler ein rotes Kfz-Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden dürfen, ist das gelbe Kennzeichen von Privatpersonen an ein bestimmtes Vehikel gebunden.
So erhalten Sie Ihr gelbes Kennzeichen
Das gelbe Autokennzeichen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. Seit April 2015 ist es möglich, das Kurzzeitkennzeichen nicht nur am Hauptwohnsitz, sondern auch am Standort des Fahrzeugs zu beantragen. Dies ist vor allem dann interessant, wenn Sie einen Gebrauchtwagen fern der Heimat kaufen. Einige Zulassungsstellen ermöglichen es mittlerweile bereits, das gelbe Nummernschild bequem online zu beantragen. Somit sparen Sie sich einen zeitaufwendigen Behördengang.
Für die Beantragung der Schilder benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis bzw. Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung/TÜV-Bescheinigung
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (nur für Firmen)
- Vollmacht, falls Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen, plus Ausweisdokumente des Beauftragten
Sie wollen die gelben Kennzeichen nicht selbst bestellen? Mit einem bundesweiten Zulassungsdienst können Sie die Kurzzeitkennzeichen bequem online bestellen.
Gebühren: Wie teuer ist ein gelbes Autokennzeichen?
Die Gebühr für ein gelbes Kennzeichen beträgt bundesweit 13,10 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Nummernschilder. Beim Schildermachen müssen Sie in der Regel mit etwa 40 Euro rechnen. Online sind 2 Kennzeichen bereits ab rund 15 Euro erhältlich. Hinzu kommen die Beiträge für die Versicherung, die sich je nach Anbieter und Versicherungsart (Haftpflicht, Voll- oder Teilkasko) unterscheiden. Tagesversicherungen können Sie in der Regel bequem online abschließen, falls Sie das Fahrzeug anschließend dauerhaft bei dem Anbieter versichern, ist der Schutz im Rahmen des gelben Schildes in der Regel kostenlos. Ansonsten können Sie etwa 15 bis 30 Euro veranschlagen.