Kfz Zulassungsstelle NECKAR-ODENWALD-KREIS
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für NECKAR-ODENWALD-KREIS
Zulassungsstelle
MOS|BCH - NECKAR-ODENWALD-KREIS
Anton-Gmeinder-Straße 29
74821 Mosbach- Landkreis: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Kennzeichenkürzel: MOS|BCH - Tel.: 06261-84-0
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@neckar-odenwald-kreis.de
Jetzt Wunschkennzeichen bestellen
- Öffnungszeiten
Mo 7:45 - 12:30 Di 7:45 - 16:00 Mi 7:45 - 12:30 Do 7:45 - 17:30 Fr 7:45 - 12:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
MOS|BCH - NECKAR-ODENWALD-KREIS
Henry-Dunant-Str. 6
74722 Buchen- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: MOS|BCH - Tel.: 06281-525-80
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@neckar-odenwald-kreis.de
Jetzt Wunschkennzeichen bestellen
- Öffnungszeiten
Mo 7:45 - 17:30 Di 7:45 - 12:30 Mi 7:45 - 16:00 Do 7:45 - 12:30 Fr 7:45 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in NECKAR-ODENWALD-KREIS benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 4 Werktagen ab Dokumenteneingang erledigt.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wunschkennzeichen in NECKAR-ODENWALD-KREIS online reservieren
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist ein wichtiger Schritt bei der Fahrzeuganmeldung in NECKAR-ODENWALD-KREIS. Traditionell erfordert dies einen persönlichen Besuch bei der Zulassungsstelle. Dies ist mit Wartezeiten und organisatorischem Aufwand verbunden. Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern, bieten wir eine bequeme Online-Reservierung an.
Dank unserer Live-Abfrage finden Sie sofort ein verfügbares Wunschkennzeichen in NECKAR-ODENWALD-KREIS. Anschließend können Sie es direkt online reservieren. Nach der Reservierung Ihrer Kennzeichenkombination, lassen wir Ihnen per Expressversand Ihre Kennzeichen und Ihre PIN der Wunschkennzeichen Reservierung in NECKAR-ODENWALD-KREIS zukommen.
Mit Ihren neuen Kennzeichen und der PIN der Wunschkennzeichen Reservierung können Sie anschließend Ihr Fahrzeug bei Zulassungsstelle in NECKAR-ODENWALD-KREIS anmelden.
Wann benötigen Sie eine Zulassung in NECKAR-ODENWALD-KREIS?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis NECKAR-ODENWALD-KREIS benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.